Zukunft der Feuerschutzsteuer jetzt im Parlament

Expertenanhörung zur Reform / DFV pocht auf Erhalt als separate Steuer
 
Berlin – Die Rettung der Feuerschutzsteuer hat eine weitere Hürde genommen:
Bei einer öffentlichen Expertenanhörung von Bundestag und Bundesrat zur
Föderalismusreform II in Berlin wurde die gefundene Gesetzeslösung durch die
zu Rate gezogenen Sachverständigen überwiegend begrüßt. Demnach erhebt
der Bund künftig die Feuerschutzsteuer und nicht mehr die Länder. Sie erhalten
aber das gesamte Steueraufkommen, ab 2012 mindestens in Höhe des Durch-
schnitts der Jahre 2009 bis 2011.
 
„Wir begrüßen diese Lösung ausdrücklich, insbesondere die dafür im Gesetz-
entwurf vorgeschriebene Evaluation, damit die Höhe dauerhaft gesichert ist. Die
Feuerschutzsteuer ist mit derzeit jährlich 327 Millionen Euro für die Existenz der
Feuerwehren von herausragender Bedeutung“, sagte Hans-Peter Kröger, Präsi-
dent des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), als vom Rechtsausschuss
geladener Sachverständiger. 
 
Der Gesetzentwurf berücksichtigt alle Kernforderungen des DFV: den Erhalt
der eigenständigen Feuerschutzsteuer, auch als Grundlage für die fortwährende
Zweckbindung in den Ländern, keine Integration in die Versicherungssteuer
sowie die verbindliche, jährliche Anpassung.
 
Auch Bund und Länder profitieren vom Erhalt der Feuerschutzsteuer, machte
Kröger bei der Anhörung klar: „Die Mittel fließen zurück in Form von Leistungen
der Feuerwehr im Katastrophenschutz der Länder und im Bevölkerungsschutz
des Bundes.“
 
Bei der Anhörung wurde noch einmal eine Integration der Feuerschutzsteuer in
die Versicherungssteuer erörtert. Der DFV lehnt eine solche Vereinheitlichung ab,  weil er unter anderem Mindereinnahmen von 110 Millionen Euro befürchtet.
Außerdem sieht er die separate Feuerschutzsteuer als wichtige Grundlage für
den Erhalt der Zweckbindung in den Ländern.